KI-Kennzeichnungspflicht startet im August
Ab dem 2. August müssen Unternehmen ihre KI-generierten Inhalte kennzeichnen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro.
- Die neue Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte gilt ab dem 2. August
- Unternehmen müssen transparent machen, wenn Inhalte künstlich generiert wurden
- Bei Nichteinhaltung können Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro verhängt werden
Die EU treibt mit der neuen KI-Verordnung die Regulierung künstlicher Intelligenz weiter voran. Die Kennzeichnungspflicht ist Teil eines umfassenden Regelwerks, das für mehr Transparenz im Umgang mit KI-Technologien sorgen soll. Unternehmen müssen sich auf die neuen Pflichten einstellen und ihre Prozesse entsprechend anpassen.